Die regelmäßigen und jeden Monat gleich bleibenden Betreuungskosten errechnen sich auf Basis der von Ihnen gebuchten Stundenzahl pro Woche.
Laufende Betreuungskosten Krippe
Sonstige Betreuungskosten
Steuerlich absetzbar
Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Derzeit sind es zwei Drittel der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € o. a. (Stand: Dezember 2008).
Arbeitgeberzuschuss
Manche Arbeitgeber beteiligen sich an Kinderbetreuungskosten. Der Vorteil dabei für Sie und Ihren Arbeitgeber: Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind sozialabgabenfrei. D.h., dass Ihr Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten dafür zu tragen hat und Sie den Zuschuss brutto für netto erhalten. Eine der wenigen Bedingungen: Der Betreuungskostenzuschuss muss zusätzlich zum sowieso geschuldeten Gehalt gezahlt werden (eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich), und das betreute Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein.